Zimmersignalleuchten

Gerade in Seniorenheimen höre ich immer wieder. „Wir möchten keine Zimmersignalleuchten. Die Bewohner wohnen schließlich hier, und sollen sich nicht wie im Krankenhaus fühlen.“ Fakt ist: Ob Station im Krankenhaus oder Pflegeheim. Es handelt sich um die Sorge von Schutzbedürftigen Personen. Da macht das keinen Unterschied ob Heim oder Klinik. Allerdings verstehe ich auch die o.g. Aussage. Doch auch dafür hat die Industrie Lösungen. Viele Hersteller bieten die Integration der Zimmersignalleuchte in LED-Form im Türschild an. Das ist nicht nur chic, sondern erfüllt i.d.R. auch die Anforderungen den DIN VDE 0834. Und warum müssen Zimmersignalleuchten vorhanden sein? Die DIN VDE 0834, welche sich als anerkannte Regel der Technik versteht, schreibt diese zwingend vor. Das hat auch seinen guten Grund.
a) Die Zimmersignalleuchte zeigt Rufe und die Anwesenheit von Pflegepersonal optisch an. Dies erleichtert die Orientierung für Gäste, Ärzte oder anderes Pflegepersonal. Besonders in unübersichtlichen Situationen erleichtert es die Orientierung erheblich. Beispielsweise beim Notruf. Z.B. der Rettungsdienst, der keine oder nur geringe Ortskenntnis hat, findet das Zimmer dadurch schnell.
b) Je nach Hersteller besitzt die Rufanlage eine Zentrale, die entweder auf Basis eines PC, einer Zentralen Steuerung oder vernetzter Gruppencontroller bestehen. Diese Geräte können trotz bester Wartung auch ausfallen. (Und das tun Sie auch gelegentlich.) Was dann? Im Fall fehlender Zimmersignalleuchten gibt es dann weder Rufanzeige, noch Rufnachsendung an eine Pageranlage. Also faktisch einen Totalausfall. Die Reparatur einer Zentrale bei Totalausfall kann je nach Schaden und Ersatzteilverfügbarkeit auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Dies ist für das Pflegepersonal der worst case.

Gerade Anlagen mit einem Zentral-PC haben eine deutlich höhere Ausfallwahrsheinlichkeit. Wobei man i.d.R. für die Stationen und Zentralkomponenten verschiedene Stromversorgungen nutzt, die z.T. auch redundant ausgelegt sein können. Bei einem Totalausfall einer Zentrale ist als erster Schritt die Sicherstellung der Stromversorgung der Stationen zu gewährlieisten bzw. Wiederherzustellen. Dann arbeitet die Anlage auch ohne Zentrale im Notbetrieb. D.h. Es funktioniert die Kombination Taste am Bett > Zimmersignalleuchte. Und viele Anlagen sind auch in der Lage bei gesetzter Anwesenheit Rufe innerhalb der Station nachzusenden.

Ergo: Nur mit vorhandenen Zimmersignalleuchten läßt sich im Falle eines Ausfalls der Zentrale ein worst case vermeiden.

Aktuelle Vorschriften für Rufanlagen

Bereits vor einiger Zeit hatte ich angekündigt, zu diesem Thema noch einige Informationen zu veröffentlichen. Betrachten wir als erstes das Thema Krankenhaus. Dort wird der Einbau in den Krankenhausbauverordnungen der Länder geregelt. Das klappt erfahrungsgemäß gut, denn die Anlagen sind im Durchschnitt sicherheitstechnisch auf gutem Niveau. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass in Krankenhäusern durch die eigenen internen Abteilungen auch eine gewisse Selbstkontrolle erfolgt. Im Bereich der stationären Pflege ist es ebenfalls erforderlich betriebsbereite Rufanlagen vorzuhalten. Dies regelten die Heimmindestbauverordnungen. In Sachsen wurde diese beispielsweise durch das sächsische Wohn- und Betreuungsgesetz ersetzt. Dort ist ebenfalls der Einbau einer Rufanlage vorgeschrieben. Aber was ist eigentlich eine Rufanlage? Ein Klingelknopf an jedem Bett? Im Prinzip ja, denn der Gesetzgeber hat bis heute nicht genauer definiert, was eine Rufanlage können und leisten muss. Das führte dazu, dass speziell in den 90’ger Jahren man davon ausgegangen ist, ein Pflegeheim ist von der Sicherheit gesehen kein Krankenhaus. Entsprechend „kreativ“ wurden die einschlägigen Normen durch Planer und Betreiber oft zu Gunsten der finanziellen Ersparnis ausgelegt. Dies hat zur Folge, das heute speziell im Bereich der stationären Pflege viele Anlagen sicherheitstechnisch bedenklich sind und nicht ansatzweise den aktuellen Vorschriften genügen. Doch was sind nun die aktuellen Vorschriften? Die Herstellung, der Einbau und der Betrieb von Rufanlagen wird in Deutschland durch die DIN VDE 0834 geregelt. Diese trifft auch konkrete Aussagen zu den Verwendungsbereichen. Nun stellt sich sicher mancher die Frage, warum soll ich die DIN anwenden wenn doch der Gesetzgeber eine Anwendung dieser nicht explizit verlangt? Die DIN stellt die „anerkannte Regel der Technik“ dar. Im Schadensfall wird jeder Richter oder Gutachter diese als Maßstab heranziehen. Und nicht nur das. Jede Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann und wird im Zweifelsfall diese zur Auflage erteilen. Stellen sie sich folgendes Szenario vor. Im Pflegeheim baut man eine neue Rufanlage ein. Kosten mit Kabelverlegung 6-stellig.  „Wir sind ja nicht im Krankenhaus.“ Also sparen wir mal die Zimmersignalleuchten ein. (Warum diese auch in einem Pflegeheim notwendig sind erfahrt ihr hier…) Ein Jahr nach Inbetriebnahme kommt die Aufsichtsbehörde zur Routineinspektion. Die ganzen Jahre gab es nichts auszusetzten. Doch plötzlich die Auflage: Zimmersignalleuchten nachrüsten DIN umsetzten. Warum? Auch die Aufsichtsbehörden sind bisher davon ausgegangen, dass in Pflegeheimen nicht die hohen Sicherheitsstandards für Krankenhäuser gelten. Und jetzt plötzlich doch.  Warum? Ruf ist Ruf und Notruf ist Notruf. Auch die elektrische Sicherheit, die Gefährdung eines Stromschlages durch fehlerhafte Anlagen oder Fremdeinwirkung sind im Pflegeheim nicht minder gering. Ob elektrische Betten oder Telefon, Beatmung, Ernährungssonden, Antidekubitus-Matratzen. Die Liste der elektrischen Geräte am Pflegebett hat sich in den letzten Jahren nicht gerade verkleinert. Auch diverse Schadensfälle haben aufgezeigt, dass die zu damaligen Zeitpunkt eingeschätzten Verhältnisse nicht realistisch waren. Daher sind die Anforderungen für Pflegeheime und Krankenhäuser auch seit der Anpassung der DIN im Jahre 2016 gleichgestellt. Noch auf das vorherige Szenario zurück zu kommen. Die Kosten der Nachrüstung trägt der Betreiber in der Regel selbst, denn der Planer ist i.d.R. nach sechs Monaten raus aus der Haftung. Dies dürfte den Betreiber neben einer Menge Ärger auch eine mittlere fünfstellige Summe zusätzlich kosten.

Fazit: Die DIN lässt sich nicht immer vollständig umsetzten, doch man ist als Betreiber gut beraten sich so nahe wie möglich an dieser zu halten, und Abweichungen davon trifftig begründen zu können.

aktualisierte Norm für Rufanlagen 2016

Zum 1. Juni 2016 ist die überarbeitete DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen in Kraft getreten. Damit wird die vorhandene Ausgabe von 2013 ersetzt. Die wesentlichsten Änderungen sind: Verwendungsbereiche sind entfallen. Der Anwendungsbereich wurde erweitert bzw. präzisiert. Sowie weitere Änderungen. Die Ausgabe ist erhältlich über den Beuth Verlag.
Weitere Informationen erhalten Sie Anfang 2017 auch hier in meinem Blog. Also bleiben Sie dran.

Supportende Windows XP

Aktuelle Clino System PCs nicht vom Support-Ende von Windows XP betroffen

Die Firma Microsoft hat, wie auch den Medien zu entnehmen war, den Support für die Software Windows XP und XP Professional eingestellt.

In den Clino Systemen der Marke Ackermann wurden in der Vergangenheit PC’s mit dem Betriebssystem Windows XP Embedded verwendet.
Dieses Betriebssystem wird in vielen Systemumgebungen mit sehr hoher Langlebigkeit wie Kassensysteme, Steuerungstechnik sowie auch in unseren Rufanlagen eingesetzt und seitens Microsoft bis 2016 unterstützt.

Weitere Details hierzu finden Sie auf der Herstellerseite von Microsoft.

Alle Bestellungen werden automatisch auf den Bedienrechner Art. Nr. 765M310 „System-Workstation für Clino Systevo“ mit dem Betriebssystem Windows XP Embedded umgestellt. Diese Geräte sind mit einem SSD (Solid State Drive) ausgestattet.

SSD sind aufgrund ihrer Bauart besonders langlebig, energiesparend und bieten viele Vorteile im Betrieb. Weitere neue Merkmale sind der im Standardlieferumfang enthaltene 19″ Einbaurahmen sowie die Unterstützung weiterer Sprachvarianten im „Graphic User Interface“.

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung in der Produkt Datenbank.

Quelle: http://www.Ackermann-clino.com

Clinophon95

Die Firma Ackermann (Novar) stellt zum 30.04.2014 die Herstellung von Komponenten für das System Clino Phon 95 ein. Damit wird nach 30 Jahren erflogreichen Einsatz die weitere Ersatzteilversorgung eingestellt. Momentan sind die wichtigsten Teile noch verfügbar. Viele Kunden haben sich ebenfalls bereits mit Teilen bevorratet. Dennoch sollten Sie über einen Umstieg auf das neue Systevo System nachdenken, denn wir können Ihr System schrittweise umstellen, so dass die Kosten überschaubar bleiben. Mit dem neuen Systevo System sind Sie ausserdem für die Zukunft gerüstet.