3CX hat es leider nicht mehr notwendig, mit kleineren Partnern wie uns zusammen zu arbeiten. Da wir nicht genügend Lizenzen verkaufen, wurde unser Partneraccount von 3CX ohne Vorankündigung gelöscht. Wir stellen somit den Support dieser Systeme ein. Bestehenden Kunden werden bis spätestens zum Ablauf ihrer Lizenz Angebote unterbreitet zu anderen Anbietern zu wechseln. Dabei suchen wir für sie den optimal zu Ihrem Bedarf passenden Anbieter aus.
3CX
Schon seit langer Zeit befassen wir uns mit IP-Telefonie. Mittlerweile gibt es viele Hersteller. Jeder hat seine Vor- und Nachteile. Auch die Art der Installation ob on premise oder Cloud ist unterschiedlich. Es hat sich gezeigt, dass es große Unterschiede in Preis und Qualität gibt. Aber auch der Herstellersupport spielt für uns eine nicht unerhebliche Rolle. In den letzten Jahren haben wir einige 3CX Installationen eingerichtet. Faire Preise, zufriedene Kunden, flexible Möglichkeiten und beherrschbarer Support. Wir haben uns daher entschieden, auch etwas tiefer in die Materie der 3CX einzudringen.
Zimmersignalleuchten
Gerade in Seniorenheimen höre ich immer wieder. „Wir möchten keine Zimmersignalleuchten. Die Bewohner wohnen schließlich hier, und sollen sich nicht wie im Krankenhaus fühlen.“ Fakt ist: Ob Station im Krankenhaus oder Pflegeheim. Es handelt sich um die Sorge von Schutzbedürftigen Personen. Da macht das keinen Unterschied ob Heim oder Klinik. Allerdings verstehe ich auch die o.g. Aussage. Doch auch dafür hat die Industrie Lösungen. Viele Hersteller bieten die Integration der Zimmersignalleuchte in LED-Form im Türschild an. Das ist nicht nur chic, sondern erfüllt i.d.R. auch die Anforderungen den DIN VDE 0834. Und warum müssen Zimmersignalleuchten vorhanden sein? Die DIN VDE 0834, welche sich als anerkannte Regel der Technik versteht, schreibt diese zwingend vor. Das hat auch seinen guten Grund.
a) Die Zimmersignalleuchte zeigt Rufe und die Anwesenheit von Pflegepersonal optisch an. Dies erleichtert die Orientierung für Gäste, Ärzte oder anderes Pflegepersonal. Besonders in unübersichtlichen Situationen erleichtert es die Orientierung erheblich. Beispielsweise beim Notruf. Z.B. der Rettungsdienst, der keine oder nur geringe Ortskenntnis hat, findet das Zimmer dadurch schnell.
b) Je nach Hersteller besitzt die Rufanlage eine Zentrale, die entweder auf Basis eines PC, einer Zentralen Steuerung oder vernetzter Gruppencontroller bestehen. Diese Geräte können trotz bester Wartung auch ausfallen. (Und das tun Sie auch gelegentlich.) Was dann? Im Fall fehlender Zimmersignalleuchten gibt es dann weder Rufanzeige, noch Rufnachsendung an eine Pageranlage. Also faktisch einen Totalausfall. Die Reparatur einer Zentrale bei Totalausfall kann je nach Schaden und Ersatzteilverfügbarkeit auch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Dies ist für das Pflegepersonal der worst case.
Gerade Anlagen mit einem Zentral-PC haben eine deutlich höhere Ausfallwahrsheinlichkeit. Wobei man i.d.R. für die Stationen und Zentralkomponenten verschiedene Stromversorgungen nutzt, die z.T. auch redundant ausgelegt sein können. Bei einem Totalausfall einer Zentrale ist als erster Schritt die Sicherstellung der Stromversorgung der Stationen zu gewährlieisten bzw. Wiederherzustellen. Dann arbeitet die Anlage auch ohne Zentrale im Notbetrieb. D.h. Es funktioniert die Kombination Taste am Bett > Zimmersignalleuchte. Und viele Anlagen sind auch in der Lage bei gesetzter Anwesenheit Rufe innerhalb der Station nachzusenden.
Ergo: Nur mit vorhandenen Zimmersignalleuchten läßt sich im Falle eines Ausfalls der Zentrale ein worst case vermeiden.
Industrie V4.0
Befinden wir uns in einer industriellen Revolution oder steht diese bevor? Fakt ist die Industrie befindet sich stetig im Wandel. Ob man es Industrie V4.0 oder digitale Fabrik nennen mag, liegt ganz im Sinne des Betrachters. Ganz klar, der Weg geht in Richtung Digitalisierung und Automatisierung. Dies ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass Personalkosten heute ein erheblicher Kostenfaktor sind. Maschinen werden nicht krank, brauchen keinen Urlaub und können Dinge schneller, genauer und effizienter tun. Um seine Wettbewerbsvorteile zu sichern ist eine Kostenkontrolle aber auch sinvolle Investition heute mehr nowendig denn je. Gerade bei Firmen mit mehreren Standorten macht es Sinn humane und technische Resourcen optimal zu nutzen. Gerade für das erstere ist eine entsprechende Kommunikation eine wichtige Voraussetzung. Unified communication kann mit übeschaubaren Kosten die Lösung sein. Ob Webmeeting, Telefonkonferenz oder die mobile Erreichbarkeit. Suchen Sie die passende Kommunikationslösung. Wir können ihnen sicher helfen.
Aktuelle Vorschriften für Rufanlagen
Bereits vor einiger Zeit hatte ich angekündigt, zu diesem Thema noch einige Informationen zu veröffentlichen. Betrachten wir als erstes das Thema Krankenhaus. Dort wird der Einbau in den Krankenhausbauverordnungen der Länder geregelt. Das klappt erfahrungsgemäß gut, denn die Anlagen sind im Durchschnitt sicherheitstechnisch auf gutem Niveau. Dies liegt nicht zuletzt auch daran, dass in Krankenhäusern durch die eigenen internen Abteilungen auch eine gewisse Selbstkontrolle erfolgt. Im Bereich der stationären Pflege ist es ebenfalls erforderlich betriebsbereite Rufanlagen vorzuhalten. Dies regelten die Heimmindestbauverordnungen. In Sachsen wurde diese beispielsweise durch das sächsische Wohn- und Betreuungsgesetz ersetzt. Dort ist ebenfalls der Einbau einer Rufanlage vorgeschrieben. Aber was ist eigentlich eine Rufanlage? Ein Klingelknopf an jedem Bett? Im Prinzip ja, denn der Gesetzgeber hat bis heute nicht genauer definiert, was eine Rufanlage können und leisten muss. Das führte dazu, dass speziell in den 90’ger Jahren man davon ausgegangen ist, ein Pflegeheim ist von der Sicherheit gesehen kein Krankenhaus. Entsprechend „kreativ“ wurden die einschlägigen Normen durch Planer und Betreiber oft zu Gunsten der finanziellen Ersparnis ausgelegt. Dies hat zur Folge, das heute speziell im Bereich der stationären Pflege viele Anlagen sicherheitstechnisch bedenklich sind und nicht ansatzweise den aktuellen Vorschriften genügen. Doch was sind nun die aktuellen Vorschriften? Die Herstellung, der Einbau und der Betrieb von Rufanlagen wird in Deutschland durch die DIN VDE 0834 geregelt. Diese trifft auch konkrete Aussagen zu den Verwendungsbereichen. Nun stellt sich sicher mancher die Frage, warum soll ich die DIN anwenden wenn doch der Gesetzgeber eine Anwendung dieser nicht explizit verlangt? Die DIN stellt die „anerkannte Regel der Technik“ dar. Im Schadensfall wird jeder Richter oder Gutachter diese als Maßstab heranziehen. Und nicht nur das. Jede Aufsichts- und Genehmigungsbehörde kann und wird im Zweifelsfall diese zur Auflage erteilen. Stellen sie sich folgendes Szenario vor. Im Pflegeheim baut man eine neue Rufanlage ein. Kosten mit Kabelverlegung 6-stellig. „Wir sind ja nicht im Krankenhaus.“ Also sparen wir mal die Zimmersignalleuchten ein. (Warum diese auch in einem Pflegeheim notwendig sind erfahrt ihr hier…) Ein Jahr nach Inbetriebnahme kommt die Aufsichtsbehörde zur Routineinspektion. Die ganzen Jahre gab es nichts auszusetzten. Doch plötzlich die Auflage: Zimmersignalleuchten nachrüsten DIN umsetzten. Warum? Auch die Aufsichtsbehörden sind bisher davon ausgegangen, dass in Pflegeheimen nicht die hohen Sicherheitsstandards für Krankenhäuser gelten. Und jetzt plötzlich doch. Warum? Ruf ist Ruf und Notruf ist Notruf. Auch die elektrische Sicherheit, die Gefährdung eines Stromschlages durch fehlerhafte Anlagen oder Fremdeinwirkung sind im Pflegeheim nicht minder gering. Ob elektrische Betten oder Telefon, Beatmung, Ernährungssonden, Antidekubitus-Matratzen. Die Liste der elektrischen Geräte am Pflegebett hat sich in den letzten Jahren nicht gerade verkleinert. Auch diverse Schadensfälle haben aufgezeigt, dass die zu damaligen Zeitpunkt eingeschätzten Verhältnisse nicht realistisch waren. Daher sind die Anforderungen für Pflegeheime und Krankenhäuser auch seit der Anpassung der DIN im Jahre 2016 gleichgestellt. Noch auf das vorherige Szenario zurück zu kommen. Die Kosten der Nachrüstung trägt der Betreiber in der Regel selbst, denn der Planer ist i.d.R. nach sechs Monaten raus aus der Haftung. Dies dürfte den Betreiber neben einer Menge Ärger auch eine mittlere fünfstellige Summe zusätzlich kosten.
Fazit: Die DIN lässt sich nicht immer vollständig umsetzten, doch man ist als Betreiber gut beraten sich so nahe wie möglich an dieser zu halten, und Abweichungen davon trifftig begründen zu können.
Zwangsumstellung auf IP
Es gibt Netzanbieter, deren Hotlines rufen die Kunden an, und reden dem Kunden eine sofortige Umstellung auf IP Anschluss ein. Falls der Kunde das Angebot nicht annimmt, folgt kurz darauf die Kündigung der ISDN Anschlüsse. Anschließend erhalten die Kunden ein Angebot für die Umstellung auf IP. Ich werde immer wieder gefragt was halte ich davon. Hier meine klare Meinung: Grundsätzlich kann man davon aus gehen, dass dem IP Anschluss und Unified communucation die Zukunft gehört. Doch einige Netzanbieter, allen voran die „großen Anbieter“, gehen den zweiten vor dem ersten Schritt. Es wäre zum ersten notwendig ein geeignetes IP Netz aufzubauen, und erst dann das ISDN-Netz rückzubauen und abzuschalten. Hier wird allerdings sehr oft Kunden mit DSL Anschlüssen deutlich unter 6 Mbit, IP verkauft. Das macht, außer dem Unfrieden des Kunden, keinen Sinn. (Siehe auch das Thema Umstellung an langsamen DSL Anschlüssen.) Deshalb müssen die großen Anbieter offenschichtlich auch 24 Monatsvertäge anbieten. Sozusagen als Kundenbindungsmaßnahme. Wie wäre es damit, dem Kunden Produkte anzubieten die der Kunde wünscht oder wirklich braucht. Bei den Anbietern wird allerdings nur das verkauft, was man verkaufen will, und wenn der Kunde es merkt, steckt er im 24 Monatsvertag fest. Kann allerdings dann oft gegen ein höheres Entgelt auf ein noch unsinnigeres Produkt wechseln. Das ist Service…. Das ist Kundenbindung. Guten Morgen Deutschland…
Rufanlagen und IP
Da dieses Thema nach wie vor sehr oft diskutiert wird, hier im Anhang noch einmal die Broschüre des Zentralverbandes der Elektroindustrie zu diesem Thema. Die klare Antwort: Ein vorhandenes IP Netz darf nicht ohne weiteres für Rufanlagen genutzt werden. Weitere Informationen hier… Broschüre des ZVEI Rufanlagen_und_IP
Umstellung langsamer DSL-Anschlüsse auf IP-Telefonie
Sie kennen das. Die DSL-Vermittlungsstelle befindet sich in einer Entfernung von 3 km oder mehr. Dann haben Sie sicher einen DSL-Anschluss mit einer Geschwindigkeit von 2 Mbit oder 6 Mbit. Sie haben noch einen alten Anschluss ( ISDN mit DSL), dann ist dieser in der Form Annex-B geschaltet. Sehr alte Anschlüsse haben dabei eine feste Datenrate. Bei neueren Anschlüssen schaltet die Telekom diese ratenadaptiv (RAM-Schaltung). Dieses bewirkt dass das Modem mit der Vermittlungsstelle die schnellstmögliche Geschwindigkeit, die die Leitung hergibt, aushandelt. So ist es möglich, dass ein bisheriger Anschluss mit 2 Mbit in RAM- Schaltung bis zu 4,5 oder auch 5,5 Mbit synchronisiert. Der Nachteil ist, dass die Verbindung oft ganz kurz ausfällt, weil sich das Modem auf eine neue Geschwindigkeit synchronisiert. Für das Surfen im Internet spielt das jedoch keine Rolle. Was passiert jedoch bei der oft als so super angepriesenen Umstellung auf IP Telefonie? Sie bekommen nun einen Annex-J Anschluss. Was bedeutet das? Das untere Frequenzband welches bisher für das ISDN benutzt wurde wird nun ebenfalls für das DSL-Signal benutzt, und zwar für den höheren Upload. Wie sich jedoch später zeigen wird ist dies der einzige Vorteil. Da die Telefondaten nun über die DSL-Leitung fließen, muss diese DSL-Leitung stabil sein und darf nicht ausfallen. Kurze Synchronisationsausfälle wie in einer RAM-Schaltung sind dort unerwünscht, da diese zur Unterbrechung des Telefonats führen würden. Daher legt die Telekom auf jeden Anschluss ein sogenanntes Anschlussprofil, welches die maximale Geschwindigkeit für diesen Anschluss festlegt. Als Faustregel sind das in etwa 60% – 70% der maximal höchsten Geschwindigkeit die die Leitung tatsächlich hergibt. Diese Daten werden nicht gemessen, sondern nur rein rechnerisch aus der „ORKA Datenbank“ ermittelt. Hier ist dann schon ein großer Sicherheitszuschlag zu lasten der Geschwindigkeit enthalten. Es gibt verschiedene feste Anschlussprofile. Haben Sie beispielsweise einen RAM Anschluss der bisher mit 4,5 bis 5,5 Mbit synchronisiert hat, so bekommen Sie in der Regel ein Anschlussprofil mit 3,4 Mbit. Wenn Sie nun berücksichtigen dass von der mickrigen Downloadrate nun auch noch die Telefonie mit berücksichtigt werden muss, so kommen Sie abzüglich Telefonie und des Overhead der auf der Leitung fließt, in etwa auf eine nutzbare Datenrate von 2 Mbit. Somit hat sich im Anschluss an die Umstellung auf IP-Telefonie, die mickrige Downloadrate noch einmal halbiert. Dies ist dann das Ergebnis der IP Umstellung. Außerdem ist meine Erfahrung, dass an derartigen Anschlüssen bei der Telefonie oft Kompressionsartefakte oder extremer Jitter auftreten bzw. in Empfangsrichtung die Gespräche oft „leiern“ oder der andere Teilnehmer nur brockenweise zu hören ist. Abgesehen davon ist der Betrieb eines analogen G3 Faxgerätes an derartigen Anschlüssen unzumutbar.
Im anhängenden Bild ist dies sehr schön zu erkennen.
- DSLAM Datenrate max.: Das ist der obere erlaubte Wert des Anschlußprofiles.
- Leitungskapazität: Mit dieser Geschwindigkeit würde das Modem gern synchronisieren.
- Aktuelle Datenrate: Das ist die tatsächlich synchronisierte Geschwindigkeit.
Ich glaube weitere Kommentare kann ich mir hierzu ersparen.
Doch, einen Kommentar hätte ich noch:
Ein solcher Anschluß wird bei der Telekom als Magenta Zuhause oder Deutschland LAN Connect bis zu 16 Mbit verkauft. Ja 2 Mbit fallen auch unter die Kategorie bis zu 16 Mbit.
aktualisierte Norm für Rufanlagen 2016
Supportende Windows XP
Aktuelle Clino System PCs nicht vom Support-Ende von Windows XP betroffen
Die Firma Microsoft hat, wie auch den Medien zu entnehmen war, den Support für die Software Windows XP und XP Professional eingestellt.
In den Clino Systemen der Marke Ackermann wurden in der Vergangenheit PC’s mit dem Betriebssystem Windows XP Embedded verwendet.
Dieses Betriebssystem wird in vielen Systemumgebungen mit sehr hoher Langlebigkeit wie Kassensysteme, Steuerungstechnik sowie auch in unseren Rufanlagen eingesetzt und seitens Microsoft bis 2016 unterstützt.
Weitere Details hierzu finden Sie auf der Herstellerseite von Microsoft.
Alle Bestellungen werden automatisch auf den Bedienrechner Art. Nr. 765M310 „System-Workstation für Clino Systevo“ mit dem Betriebssystem Windows XP Embedded umgestellt. Diese Geräte sind mit einem SSD (Solid State Drive) ausgestattet.
SSD sind aufgrund ihrer Bauart besonders langlebig, energiesparend und bieten viele Vorteile im Betrieb. Weitere neue Merkmale sind der im Standardlieferumfang enthaltene 19″ Einbaurahmen sowie die Unterstützung weiterer Sprachvarianten im „Graphic User Interface“.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Produktbeschreibung in der Produkt Datenbank.
Quelle: http://www.Ackermann-clino.com